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Mietbedingungen

Bei der Vermietung von Fahrrädern (auch (E-)Lastenrädern gelten die Mietbedingungen für Fahrradunternehmen (Stand Juli 2017), für (elektro-)motorisierte (E-)Scooter/Mopeds und Speed-Pedelecs die Mietbedingungen für motorisierte Zwei- Es gelten die von der BOVAG erstellten Bedingungen sowie die ergänzenden Bedingungen des Vermieters. Die Vollversionen sind verfügbar und werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Van der Linde Fietsen BV
Kikkertstraat 3
1795 AA De Cocksdorp
Handelskammer: 91834708
MwSt.: NL865787566B01
Tel: 0222 316432

Es gelten folgende abweichende Regelungen:
– Artikel 4 – Auflösung gilt in keinem Fall und findet keine Anwendung;
– Artikel 8 – Absatz 5: Die Zahlung erfolgt vor der Mietzeit;
– Artikel 9 – Absatz 6: Mietgegenstände dürfen die Insel Texel nicht verlassen;
– Artikel 14 – Absätze 3 und 6: Es ist nicht gestattet, Reparaturen an der Mietsache ohne Zustimmung des Vermieters durchzuführen;

Für die Vermietung eines (E-)Rollers/Mopeds und Speed-Pedelecs gelten folgende abweichende Regelungen: 

– Artikel 4 – Auflösung gilt in keinem Fall und findet keine Anwendung;
– Artikel 8 – Absatz 5: Die Zahlung erfolgt vor der Mietzeit;
– Artikel 9 – Absatz 2: Es ist nicht gestattet, Veränderungen am E-Scooter/Speed-Pedelec oder am Mietobjekt vorzunehmen.
– Artikel 9 – Absatz 4: Mietgegenstände dürfen die Insel Texel nicht verlassen;

Zusammenfassung der wichtigsten BOVAG-Bedingungen/Zusatzbedingungen

– Die Selbstbeteiligung beträgt maximal 150 € pro Fahrrad, 300 € pro Elektrofahrrad und 500 € pro E-Scooter/Speed-Pedelec, sofern die Mietbedingungen (12.1) eingehalten werden.

Wenn Sie keine Selbstbeteiligung wünschen, können Sie das Paket „Radfahren auf Texel Gewissheiten“ abschließen
– Für die Mietsache haftet der Mieter (bei Gruppen der Hauptmieter);
– Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache besteht kein Anspruch auf Rückerstattung;
– Das Mietobjekt darf die Insel Texel nicht verlassen;
– Die Zahlung erfolgt vor Mietbeginn;
– Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrrad zu beschlagnahmen, wenn diese Mietbedingungen nicht eingehalten werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrags;
– Die Mietsache muss an die Filiale zurückgegeben werden, in der sie gemietet wurde;
– Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution zu erheben;
– Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec pfleglich zu behandeln:
· Das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec muss abgeschlossen sein;
· Der Mieter hat die Schlüssel zum Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec sorgfältig zu behandeln
· Der Akku muss gemäß den entsprechenden Anweisungen aufgeladen werden;
· Der Mieter muss sein Gepäck ordnungsgemäß sichern;
· Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Fahrrad/der E-Scooter/das Speed-Pedelec nicht von Personen genutzt wird, die dazu nicht in der Lage oder befugt sind;

– E-Scooter/Mopeds dürfen nur von Personen über 16 Jahren gemietet und gefahren werden und:
· Der Fahrer muss dem Vermieter seinen Moped- oder Auto-/Motorradführerschein vorzeigen;
· Der Vermieter erfasst die Führerscheinnummer mit der Mietnummer, die nur von diesem berechtigten Fahrer gefahren werden darf;
· Der Fahrer muss sich an die gesetzlich geltenden Verkehrsregeln und die geltenden Bedingungen für die Vermietung motorisierter Zweiräder „Radfahren auf Texel“ halten;

– Das Mietobjekt darf nicht außerhalb der ausgewiesenen Straßen/Wege genutzt werden. 

· (Das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec ist daher am Strand NICHT erlaubt);
– Es ist nicht gestattet, Veränderungen am Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec oder am Mietobjekt vorzunehmen; 
– Das Anbringen eines eigenen Fahrradanhängers am gemieteten Fahrrad oder umgekehrt das Anbringen eines gemieteten Fahrradanhängers am eigenen Fahrrad ist nicht gestattet;
– Es ist verboten, Personen auf der Rückseite eines Gepäckträgers zu befördern (außer in beim Vermieter gemieteten Kindersitzen);
– Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und/oder Verlust schnellstmöglich dem Vermieter zu melden;
– Es ist nicht gestattet, ohne Zustimmung des Vermieters Reparaturen an der Mietsache vorzunehmen;
– Bei einer Kündigung durch den Mieter kann der Vermieter folgende Stornokosten in Rechnung stellen:
· Bei Stornierung bis zum 30. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: die Anzahlung mit maximal 10% des Mietbetrages;

· Im Falle einer Stornierung vom 30. Tag (einschließlich) bis zum 7. Tag (ausschließlich) vor dem Tag der Anmietung: 30% des Mietpreises;
· Im Falle einer Stornierung vom 7. Tag (einschließlich) bis zum 3. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: 50% des Mietpreises;
· Bei Stornierung vom 3. Tag (einschließlich) bis 1 Tag (exklusiv) vor dem Miettag: 90% des Mietpreises;
· Im Falle einer Stornierung weniger als 1 Tag vor dem Miettag: der volle Mietbetrag

BEDINGUNGEN „RADFAHREN AUF TEXEL WERTPAPIER“ – PAKET

Der Mieter kann beim Vermieter für jedes Mietobjekt das Paket „Radfahren auf Texel-Garantie“ abschließen, dessen Kosten 10% des Gesamtmietpreises, zuzüglich etwaiger Kaution, betragen. Wenn der Mieter beim Vermieter das Paket „Radfahren auf Texel – Gewissheiten“ abgeschlossen hat, ist der Mieter für das entsprechende Objekt:

– Im Falle des Todes von Angehörigen des Mieters oder von Personen, für die die Mietsache vermietet wurde, fallen bei einer Stornierung keine Kosten an; · Zusätzlich und abweichend von der Stornokostenstaffel aus den BOVAG/SER-Mietbedingungen wird bei einer Stornierung im Falle des Todes von Angehörigen des Mieters – unabhängig vom „Zeitpunkt“ – keine Stornokostenentschädigung fällig oder von Personen, für die die Mietsache vermietet wurde;

– Bei einer Stornierung (mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn) fallen keine Kosten an, wenn die Person, für die das Mietobjekt gemietet wurde, vor Mietbeginn erkrankt ist und das Mietobjekt aufgrund dieser Krankheit nicht nutzen wird ; · Zusätzlich und abweichend von der Stornogebührenordnung in den BOVAG/SER-Mietbedingungen fällt bei einer Stornierung bis spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn keine Stornogebühr an, wenn die Person, für die das Objekt bestimmt war Der Mieter ist vor Mietbeginn erkrankt und kann den Mietgegenstand aufgrund dieser Krankheit nicht nutzen.

– Für Schäden am Mietobjekt wird niemals eine Selbstbeteiligung erhoben, es sei denn, der Schaden ist auf eine Beschädigung oder einen Verlust (auch Diebstahl oder Verlust genannt) außerhalb der Insel Texel zurückzuführen.
– Im Hinblick auf die BOVAG/SER-Mietbedingungen haftet der Verbraucher grundsätzlich für den dem Unternehmer pro Schadensfall entstandenen Schaden bis zur Höhe der im Mietvertrag genannten Selbstbeteiligung. Aufgrund unserer „Radfahren auf Texel Gewissheiten“

– Es gilt jedoch das Paket: · Der Selbstbehalt wird niemals für Schäden an der Mietsache infolge eines Verlusts erhoben, wenn der Mieter den Schlüssel zur Mietsache vorzeigen kann und den Verlust auf Texel meldet (egal, ob es sich um Diebstahl oder Verlust handelte). bei der Polizei und eine Kopie des Berichts wird dem Vermieter vorgelegt. · Gemäß den Allgemeinen Mietbedingungen „Radfahren auf Texel“ darf das Mietobjekt die Insel Texel nicht verlassen. Vermisste Personen, die sich außerhalb der Insel Texel ereignet haben, fallen daher nicht unter die Garantien von Radfahren auf Texel.

Für alle Streitigkeiten aus den Mietverträgen gilt ausschließlich niederländisches Recht. Darüber hinaus ist für die Entscheidung dieser Streitigkeiten ausschließlich das niederländische Gericht zuständig.

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Pannen- und Reparaturservice

Für Reservierungen, Verfügbarkeit und Reservierungsänderungen senden Sie bitte eine E-Mail an: [email protected]

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