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Mietbedingungen

Bei der Vermietung von Fahrrädern (auch (E-)Lastenrädern gelten die Mietbedingungen für Fahrradunternehmen (Stand Juli 2017), für (elektro-)motorisierte (E-)Scooter/Mopeds und Speed-Pedelecs die Mietbedingungen für motorisierte Zwei- Es gelten die von der BOVAG erstellten Bedingungen sowie die ergänzenden Bedingungen des Vermieters. Die Vollversionen sind verfügbar und werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Die Selbstbeteiligung beträgt maximal 150 € pro Fahrrad, 300 € pro Elektrofahrrad und 500 € pro E-Scooter/Speed-Pedelec, sofern die Mietbedingungen (12.1) eingehalten werden.

Van der Linde Fietsen BV
Kikkertstraat 3
1795 AA De Cocksdorp
Handelskammer: 91834708
MwSt.: NL865787566B01
Tel: 0222 316432

Es gelten folgende abweichende Regelungen:

– Artikel 4 – Auflösung gilt in keinem Fall und findet keine Anwendung;
– Artikel 8 – Absatz 5: Die Zahlung erfolgt vor der Mietzeit;
– Artikel 9 – Absatz 6: Mietgegenstände dürfen die Insel Texel nicht verlassen;
– Artikel 14 – Absätze 3 und 6: Es ist nicht gestattet, Reparaturen an der Mietsache ohne Zustimmung des Vermieters durchzuführen;

Für die Vermietung eines (E-)Rollers/Mopeds und Speed-Pedelecs gelten folgende abweichende Regelungen: 

– Artikel 4 – Auflösung gilt in keinem Fall und findet keine Anwendung;
– Artikel 8 – Absatz 5: Die Zahlung erfolgt vor der Mietzeit;
– Artikel 9 – Absatz 2: Es ist nicht gestattet, Veränderungen am E-Scooter/Speed-Pedelec oder am Mietobjekt vorzunehmen.
– Artikel 9 – Absatz 4: Mietgegenstände dürfen die Insel Texel nicht verlassen;

Zusammenfassung der wichtigsten BOVAG-Bedingungen/Zusatzbedingungen

– Die Selbstbeteiligung beträgt maximal 150 € pro Fahrrad, 300 € pro Elektrofahrrad und 500 € pro E-Scooter/Speed-Pedelec, sofern die Mietbedingungen (12.1) eingehalten werden.

Wenn Sie keine Selbstbeteiligung wünschen, können Sie das Paket „Radfahren auf Texel Gewissheiten“ abschließen
– Für die Mietsache haftet der Mieter (bei Gruppen der Hauptmieter);
– Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache besteht kein Anspruch auf Rückerstattung;
– Das Mietobjekt darf die Insel Texel nicht verlassen;
– Die Zahlung erfolgt vor Mietbeginn;
– Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrrad zu beschlagnahmen, wenn diese Mietbedingungen nicht eingehalten werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrags;
– Die Mietsache muss an die Filiale zurückgegeben werden, in der sie gemietet wurde;
– Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution zu erheben;
– Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec pfleglich zu behandeln:
· Das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec muss abgeschlossen sein;
· Der Mieter hat die Schlüssel zum Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec sorgfältig zu behandeln
· Der Akku muss gemäß den entsprechenden Anweisungen aufgeladen werden;
· Der Mieter muss sein Gepäck ordnungsgemäß sichern;
· Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Fahrrad/der E-Scooter/das Speed-Pedelec nicht von Personen genutzt wird, die dazu nicht in der Lage oder befugt sind;

– E-Scooter/Mopeds dürfen nur von Personen über 16 Jahren gemietet und gefahren werden und:
· Der Fahrer muss dem Vermieter seinen Moped- oder Auto-/Motorradführerschein vorzeigen;
· Der Vermieter erfasst die Führerscheinnummer mit der Mietnummer, die nur von diesem berechtigten Fahrer gefahren werden darf;
· Der Fahrer muss sich an die gesetzlich geltenden Verkehrsregeln und die geltenden Bedingungen für die Vermietung motorisierter Zweiräder „Radfahren auf Texel“ halten;

– Das Mietobjekt darf nicht außerhalb der ausgewiesenen Straßen/Wege genutzt werden. 

· (Das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec ist daher am Strand NICHT erlaubt);
– Es ist nicht gestattet, Veränderungen am Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec oder am Mietobjekt vorzunehmen; 
– Das Anbringen eines eigenen Fahrradanhängers am gemieteten Fahrrad oder umgekehrt das Anbringen eines gemieteten Fahrradanhängers am eigenen Fahrrad ist nicht gestattet;
– Es ist verboten, Personen auf der Rückseite eines Gepäckträgers zu befördern (außer in beim Vermieter gemieteten Kindersitzen);
– Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und/oder Verlust schnellstmöglich dem Vermieter zu melden;
– Es ist nicht gestattet, ohne Zustimmung des Vermieters Reparaturen an der Mietsache vorzunehmen;
– Bei einer Kündigung durch den Mieter kann der Vermieter folgende Stornokosten in Rechnung stellen:
· Bei Stornierung bis zum 30. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: die Anzahlung mit maximal 10% des Mietbetrages;

· Im Falle einer Stornierung vom 30. Tag (einschließlich) bis zum 7. Tag (ausschließlich) vor dem Tag der Anmietung: 30% des Mietpreises;
· Im Falle einer Stornierung vom 7. Tag (einschließlich) bis zum 3. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: 50% des Mietpreises;
· Im Falle einer Stornierung vom 3. Tag (einschließlich) bis 1 Tag (exklusiv) vor dem Miettag: 90% des Mietpreises;
· Im Falle einer Stornierung weniger als 1 Tag vor dem Miettag: der volle Mietbetrag

Für alle Streitigkeiten aus den Mietverträgen gilt ausschließlich niederländisches Recht. Darüber hinaus ist für die Entscheidung dieser Streitigkeiten ausschließlich das niederländische Gericht zuständig.

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Pannen- und Reparaturservice

Für Reservierungen, Verfügbarkeit und Reservierungsänderungen senden Sie bitte eine E-Mail an: [email protected]

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Vom 4. November 2024 bis 23. März 2025 gelten angepasste Öffnungszeiten.